Ich habe etwas verloren oder vergessen…

Sie können sich gerne direkt an die Komplex AG wenden.

Das Telefon wird während den normalen Öffnungszeiten bedient, von Dienstag bis Freitag jeweils von 9 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr.

Können Besitzer innerhalb von vier Wochen nicht ausfindig gemacht werden, gehen Fundgegenstände an das Fundbüro der Stadt Zürich.

Eintrittsregeln

Um die Sicherheit an Veranstaltungen gewährleisten zu können, muss beim Eintritt ein gültiger, amtlicher Ausweis vorgezeigt werden.

Damit kann der Sicherheitsdienst beispielsweise auf gesundheitliche Vorfälle rasch und situationsgerecht reagieren. Zwischenfälle, bei denen Gewalt und Diebstahl im Spiel waren, können mithilfe der amtlichen Ausweichpflicht auf ein Minimum reduziert werden.

Wir akzeptieren nur amtliche Ausweise (ID, Pass, Ausländerausweis B, C und Führerschein), da nur mit den amtlichen Originalpapieren der rechtliche Besitzer eindeutig festgestellt werden kann.

Die Altersbegrenzung richtet sich nach den Vorgaben des Veranstalters. Die Altersbeschränkungen werden auf den Eventdetails erläutert.

Grundsätzlich ist die Regel: Bei Konzerten ab 14 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen, bei Parties ab 18 Jahren (ohne Gewähr).

Kinder unter 6 Jahren können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht an Veranstaltungen teilnehmen.

Garderobe

Wir bieten an allen Veranstaltungen gegen Gebühr eine bewachte Garderobe an. Jegliche Haftung für den Verlust von Wertgegenständen in den Kleidungsstücken wird abgelehnt.

Bitte beachten Sie, dass wir ohne Garderoben-Nr. bis zum Ende der Veranstaltung keine Gegenstände retournieren können.

Verbotene Gegenstände

Bitte berücksichtigen Sie, dass folgende Gegenstände nicht ins Komplex 457 mitgebracht werden dürfen.

Diese Liste ist nicht abschliessend und kann für Veranstaltungen ergänzt werden:

  • Taschen, Rucksäcke und Koffer grösser als A4 (210x297mm)
  • PET-Behälter, Dosen, Glasflaschen, Tetrapackungen und andere, ähnliche Behältnisse
  • Speisen aller Art
  • Schirme und Fahnenstangen
  • Waffen (z. B. Messer, Waffen, Tränengas, Pfefferspray, Gashörner, Laserpointer, Feuerwerke jeglicher Art)
  • Sportgeräte wie Skateboards, Rollschuhe, Fahrräder, u.ä..
  • Kinderwagen
  • Professionelle Fotokameras, GoPro’s, Videokameras und Aufnahmegeräte
  • Computer und Tablets
  • Selfie-Sticks
  • Tiere

Darf der Komplex mir den Eintritt verweigern?

Der Sicherheitsdienst und der Hausherr kann einem Veranstaltungsteilnehmer den Zutritt verweigern. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist im Schweizerischen Strafgesetzbuch geregelt (StGB Art. 186 – Hausfriedensbruch).

Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum, eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof, Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, auf Antrag, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

Hausverbot

Das Komplex spricht Hausverbote aus bei Gewalt, Diebstahl, Belästigungen sowie bei wiederholtem Missachten der Hausordnung. Das Hausverbot gilt in der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Nicht beachtete Hausverbote werden in jedem Fall polizeilich geahndet. Fragen zu ausgesprochenen Hausverboten werden nur schriftlich behandelt und sind an folgende Adresse zu richten: Komplex AG, Hohlstrasse 457, 8048 Zürich.